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Petition Aktenzeichen BK-A-E6DA3401/8 

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DÖRRFRÜCHTE

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Staatlicher Versicherungskrimi,

bizarr & brisant. 

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NICHTS ist in der Schweiz tabuisierter als eigene Arbeitslosigkeit oder gar Aussteuerung. Das Thema ist unpopulär bis zur Verpöntheit. Bringt man es als Betroffener auf, dann setzt unter Nichtbetroffenen betretenes Schweigen ein. Das Debakel mit meiner Petition ist logische Folge des Tabus. Gleichwohl lag die Petition dem Gesamtbundesrat als Pendenz nach wie vor vor.

Tabu und Stigmatisierung kamen hier den Behörden gelegen. Krimineller Pfusch einer privaten AL-Kasse? Vertuschen und Leugnen war  praktisch risikofrei; mit freundlichen Grüssen vom SECO (30.8.2023). Opfer waren chancenlos, weil die Privatkassen bei mageren zwei Prozent  Stichproben fast nie kontrolliert wurden.

Überhaupt standen die Behörden lieber einander bei als auf die Zehen. 

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Der Bundesrat klammerte sich aus historischen Gründen an das duale System von privaten und staatlichen Arbeitslosenkassen. Diese standen miteinander in Konkurrenz.

UNDEMOKRATISCH, aber wahr: SECO beaufsichtigte die beiden Kassentypen unterschiedlich streng, was deren Tun und Lassen anging. So waren bei den staatlichen Kassen alle Fehler zu korrigieren und zu rapportieren - eine elementare Selbstverständlichkeit.

 

Locker konnten es hingegen die privaten Kassen nehmen, weil SECO da eher weg- als hinschaute und alles mit Stichproben im Griff zu haben glaubte.

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Bundesblatt 2009 3225 Evaluation S. 3289 (Bericht an Ständerats-GPK)
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Bundesblatt 2009 3225 Evaluation S. 3289 ff

UNGLAUBLICH, aber wahr: SECO ermunterte praktisch die privaten Kassen, Fehler in der ALV-Abwicklung auf gut Glück einfach zu ignorieren. - Ein Vorgehen, das zumeist ohne Konsequenzen blieb, weil die Arbeitssuchenden normalerweise früher oder später eine Anstellung fanden. 


verpokert

Für Ü-61-Stellensuchende standen anno 2015 die Chancen auf eine Anstellung schlecht. AL-Kasse Syna Olten hatte sich bei mir verpokert, mochte aber keine Fehler korrigieren, geschweige denn zugeben. Vielmehr startete Synas Rechtsdienst eine Leugnungs- und Vertuschungskampagne. Dennoch wurden nach Ablauf von Versicherungsfristen die Versichererfehler nach und nach schreiend offensichtlich (siehe Kassenpfusch und Casino Fédéral). 

Was man heute - 2025 - wohl nicht für möglich hält, fand ab anno 2016 tatsächlich statt. Der schwere Pfusch, den Kasse Syna unberichtigt gelassen hatte, resultierte für mich in immensem Rechtsnachteil. Gekümmert hat das in der Folge keine einzige Behördeninstanz in irgend einer Weise.

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WHAT'S ON

Die ANZEIGEPFLICHT war bei Behörden ausnahmslos Fremdwort und Strohparagraph. Obwohl gesetzlich verankert, krähte kein Hahn danach, nie und nirgends. Alle AL-Kassenleiter:innen im Land habe ich angeschrieben (ab 30.4.2024). Alle konnten sehen, dass Synas Abrechnung November 2013 ein Pfuschwerk war. Alle wussten um ihre Anzeigepflicht, bloss nachgekommen ist dieser niemand.

Aber Beobachter blickt vielleicht her, und Blick könnte ja beobachten. Auch Nebelspalter könnte den Durchblick suchen. Eventuell macht Kassensturz seinem Namen Ehre beim SYNA-Kassen-Sturz, und möglicherweise bloggen sporadisch watson & Co...

WAREN NICHT jeweils Medien zuständig für das Evozieren von Skandalen in Bundesbern? Ist es nicht skandalös, wenn der Staat seine Arbeitslosen im Stich lässt, nachdem er ihre ALV-Prämien unwidersprechbar kassiert hat? - Bloss können sich die isolierten Opfer mausallein kein Gehör verschaffen. Den Stein ins Rollen bringen könnten hingegen die Medien: bspw. mit Nachforschungen nach Status und Verbleib meiner registrierten Petition zu Bundesbern (Aktenzeichen BK-A-E6DA3401/8). Im Weg stehen aber Tabu und Stigma...

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