BLOGMAIL AN ANWALT 4

Sehr geehrter Herr Rionette

Sie wissen ja bereits, dass ich mir mit Ihnen nichts verscherzen will. Im Gegenteil: auf einen gemeinsamen Nenner möchte ich mit Ihnen kommen. Nicht, dass ich Ermutigung Ihrerseits hätte; Sie pflegen sich ja aus ungeäusserten Gründen äusserst selten zu äussern. Und wenn, dann äusserst kärglich und ausschliesslich äusserst pessimistisch - genau so, wie es nicht sein sollte. Ihre letzte Äusserung liegt so lange zurück, dass die nächste äusserst willkommen wäre.

Äusserst willkommen wäre auch eine Äusserung auf meine kürzliche Frage, ob und wie Ihnen diese Website gefalle? Und äusserst froh wäre ich für Ihre dahingehenden Äusserungen über die informativen Inhalte: was genau Sie von den einzelnen Punkten im spezifischen Zusammenhang im Hinblick auf Ihren Argumentationsweg halten. 

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Am äussersten brenne ich jedoch auf Ihre geschätzte Äusserung betreffend Grenzfallbeispiel ALE/C95, worin SECO den Versicherern die bis zu 3 Monate Abwartezeit vor Versicherungsbeginn nahebringt, bzw. die Versicherten zu informieren instruiert. Schliesslich war die Entdeckung von Beispiel C95 im August 2015 Auslöser meiner Kampagne. Bei späteren Internet-Recherchen stiess ich auf hochinteressante Lehren von Prof. Dr. iur U. Kieser. Eine Lehrmeinung oder Kommentar von Prof. Kieser zur Altersgrenzfall-Thematik fand ich hingegen trotz intensiver Suche nicht. Deshalb, sehr geehrter Herr Rionette, liegt auf der Hand, dass wir uns bedenkenlos auf SECO stützen sollten. Es kann bestimmt davon ausgegangen werden, dass Prof. Kieser, bekannt als Verfechter der Versichertenrechte und Förderer von ATSG, keine abweichende Meinung vertritt; ich hoffe, dass Sie das auch so sehen.

Sie hingegen, sehr geehrter Herr Rionette, sind ja mit Ihrer geschätzten juristischen (Fehl-)Einschätzung - wie schon erwähnt - meilenweit daneben gelegen. Ihnen gegenüber habe ich stets auf Ungültigkeit/Nichtigkeit der Phantom-Rahmenfrist gepocht; um "Relativierung" ging es längst nicht mehr. Aus RAV-Erstgesprächsprotokoll (Dok #070 vom 5.11.2013) haben Sie nicht nur eigenwillige, nicht nachvollziehbare Schlüsse gezogen, sondern vor allem die katastrophale Ahnungslosigkeit der Beraterin in der Feriensache völlig übersehen. 

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Wie auch schon erwähnt, ist es längst Zeit, Ihre geschätzte juristische Einschätzung mit Hinblick auf die klar identifizierten fahrlässigen Unterlassungen von RAV und Kasse einerseits und deren vorsätzlichen Leugnungen andererseits nachzubessern. Dass Sie nunmehr den Einspracheentscheid (Dok #054 vom 27.10.2015) endlich als Lug- und Trugschrift anerkennen, glaube ich annehmen zu dürfen (andernfalls ist es äusserste Zeit).

 

Insgesamt wäre es am besten, wenn Sie einfach baldigst Ihr groteskes Schweigen brechen würden. Im neuen Jahr wünsche ich Ihnen eine glücklichere Hand mit meinem im Grunde genommen einfachen Fall. Ich möchte Sie nunmehr höflichst bitten, mich nicht mehr länger über Gebühr hinzuhalten. Ein Gespräch tut dringend Not.

Freundliche Grüsse

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Robbin' Robin Hood (I)