... Syna Olten der Zahlstelle Syna Wetzikon einen Strich durch die Rechnung. Meinen Fall betreffend fand im Januar 2014 zwischen den Versicherern weder Koordination, noch Kommunikation, noch Kontrolle statt. Ersichtlich aus dieser Schlussabrechnung ist jedenfalls, dass es von Vorteil ist, kein Grenzfall zu sein: niemand ausser Frau Teh-Enn bei Syna Wetzikon war sich bei den Versicherern im klaren über das Vorgehen.
Sehr geehrter Herr Rionette
Sie wissen ja bestimmt noch, dass ich mir mit Ihnen nach wie vor nichts verscherzen will. Sicherlich können Sie es kaum erwarten zu erfahren, wie es mit Vorschuss II vorwärts geht: nicht so rosig wie gewünscht, doch ich arbeite daran. Sie haben vielleicht mittlerweile mitbekommen, dass ich die Sache keinesfalls versanden lassen will. Vielmehr haben Sie vielleicht mittlerweile den Einspracheentscheid Dok. #054 als die Lug- und Trugschrift erkannt, als die ich sie Ihnen mehrmals beschrieben habe? Zeit, Gelegenheit und Motivation sollten Sie ja zur Genüge gehabt haben - und Sorgfalt, Objektivität und Gründlichkeit haben Sie mir ja versprochen; das Versprechen nunmehr einzulösen wäre passend. Nachvollziehbar wäre, wenn Sie anhand der zahlreichen Fakten, präsentiert in meinen Eingaben, Blogs und Texten, kombiniert mit Ihrem geschätzten koryphäischen Know-how, demnächst den offensichtlichen Argumentationsweg zu StGB §146 fänden und mir Entwarnung signalisierten. Nicht nachvollziehbar ist Ihre Zugeknöpftheit. Kaum auszudenken, dass Sie sich möglicherweise mittlerweile in den Ruhestand zurückgezogen haben.
Was mir kürzlich aufgefallen ist: Ihre "Juristische Einschätzung" Dok. #792 vom 13.07.2020 haben Sie nicht unterschrieben. Ohne Ihre geschätzte Unterschrift, sehr geehrter Herr Rionette, ist das mangels Faktenbezug ohnehin unbrauchbare Schreiben kein rechtlich bindendes Dokument. Da taucht spontan die Frage auf, ob Sie es heute unterschreiben oder zuerst gehörig nachbessern würden?
Freundliche Grüsse