Hörer aufhängen - das ist altbewährte Gepflogenheit von Leuten am längeren Hebel ohne stichhaltige Argumente. Machtdemonstranten. Zeichen ihrer Verlegenheit. Kein Zeugnis von Stärke oder Souveränität oder Selbstrespekt. Für mich keine Überraschung mehr, nur noch zum Zähneknirschen. Nichts hat sich geändert seit 15. Juli 2020 und dem üblen "Anwaltsgespräch" mit Anwalt M. A Rionette.
Doch wie war das mit den Hochglanz-Versprechen genaues Zuhören und Kernkompetenz, freudig und erwartungsvoll gelesen auf der Anwaltswebsite?
Sehr geehrter Herr Rionette
Sie beschreiben sich als genau zuhörenden Fachmann für Leistungsansprüche im Sozialversicherungsrecht. GESTRAVT-Websitebesucher mit Volksschulniveau haben keine Mühe, aus vorliegenden Dokumenten meinen Leistungsanspruch von 640 Taggeldern zu erkennen. Ich kann bloss staunen über Ihre - wie soll ich sagen - Ihre - ähm - Altersmilde vielleicht? Ihre Mühe, vorliegend das Unrecht und den mir erwachsenen Rechtsnachteil so klar und deutlich ausgebreitet zu sehen, wie sie offen da liegen. Oder... wie auch immer, bei der längst überfälligen Unterredung können Sie es mir ja erläutern.
Wie Sie wahrscheinlich schon wissen, bin ich ein grosser Fan von diesem Prof. U. Kieser, der sich bekanntlich für die Durchsetzung der Rechte von Sozialversicherten einsetzt. Dem Vernehmen nach war Herr Kieser sogar federführend für ATSG aktiv. Daher verwundert es mich stets von neuem, wie Sie, sehr geehrter Herr Rionette, sich von Prof. Kiesers Lehren distanzieren, ja diese sogar mit Füssen treten. Gerne möchte ich hören, wie Sie zur Fehleinschätzung gelangten, die RAV-Beraterin hätte mich nicht schlecht beraten, als sie mich über die Aufschiebbarkeit des Leistungsbezugs nicht zu informieren imstande war. Auch möchte ich gerne endlich erfahren, was Sie von AVIG-Praxis ALE/C95-Beispiel halten.
Prompt habe ich bei Ihrem überraschenden Anruf versäumt, Sie nach dem wahren Grund zu fragen, weshalb und wovor genau Sie mich abschrecken wollen; wie Prof. Kieser
sagt, dient ja ein Vorschuss der Abschreckung. Lösen Sie endlich Ihr Versprechen des Zuhörens ein, und jenes der Objektivität, und der Sorgfalt, anlässlich der versprochenen ersten Besprechung.
Erläutern Sie mir als Experte, was genau in meiner Argumentierung nicht stimmt. Demonstrieren Sie, wie bei Ihnen meine Interessen im Zentrum stehen. Was mich ganz besonders freut: dass Sie sich
der Herausforderung engagiert und gerne stellen! Keine Sekunde bezweifelte ich jemals - seit Mai 2020 -, dass Sie der Herausforderung gewachsen
sind. Unklarheiten beseitigen, die Betrugssituation klar erkennen und dementsprechend handeln. Ich freue mich sehr auf das Gespräch.
Hochachtungsvoll
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Surfer27 (Mittwoch, 29 September 2021 15:45)
Hallo zusammen
Telefon auflegen, oder Hörer aufhängen: das war einmal. Heute drückt man den Auflegen-Knopf oder den Touch-Button. Die Wirkung ist gleich geblieben, weil der mächtigere schon immer gewonnen hat. Viel Glück bei der Kampagne.