BLOGMAIL AN ANWALT 11 - PLUS BLITZANTWORT!

Sehr geehrter Herr Rionette 

Sie wissen ja, dass ich mir mit Ihnen nichts verscherzen will. Ihr Vorgehen in meiner Sache liess von Anfang an Spielraum für Bedenken ob Ihrem Engagement. Dieses dünkt mich, mit Verlaub, Ihrer unwürdig. Weshalb Sie meinen im Grunde genommen simplen Fall solcherart anstehen lassen, ist nach wie vor Ihr Geheimnis. Immerhin machten Sie im Telefongespräch eine vage Andeutung oder zwei, bevor Sie den Entnervten gaben und auflegten. Immerhin lässt sich das als Konzession deuten, dass Sie von Ihrer sog. Juristischen Einschätzung nicht mehr so überzeugt sind.

 

Aber selbstverständlich möchte ich einen Kostenvoranschlag. Nicht manchen Leuten dürfte das Privileg zuteil kommen, von Ihnen angerufen und ultimativ angefragt zu werden, ob sie einen Kostenvoranschlag erhalten möchten. Es wäre ja töricht, Ihr Angebot auszuschlagen. Dem entsprechend geehrt fühle ich mich, und bestätige Ihnen hiermit gerne, dass ich mich auf Ihren Kostenvoranschlag freue.

Wobei die Faktenlage durch und durch bekannt ist, und alle Dokumente vorliegen, meine Vorauszahlung auch, bloss dass Ihre Leistung wie auch der Dialog noch ausstehen. Weshalb ich Sie hier und jetzt frage, sehr geehrter Herr Rionette, wovon Sie mich denn vorausgreifend abschrecken wollen, zu was ja Kostenvorschüsse laut Nationalkoryphäe Prof. iur. U. Kieser dienen?

 

Worauf ich mich noch viel mehr freue, ist das Gespräch, das Sie mir versprochen und nicht gewährt haben. Ich freue mich auf Ihre erste Frage, und auf alle weiteren, die Sie mir noch nicht gestellt haben. Ich freue mich, endlich alle Unklarheiten klären zu dürfen. Weil es bei Ihnen davon noch einige hat, oder auch nicht. Denn möglicherweise klemmt es andernorts. Sie sind, sehr geehrter Herr Rionette, möglicherweise befangen. Sie sind vielleicht mit dem Politfilz verbandelt, der als Schutzschirm für die Gewerkschaftskassen wirkt und deren Vertuschungskultur ermöglicht. Sodass SECO und EFK die Finger von ihnen lassen, und auch Staatsanwaltschaften sie gar nicht erst behelligen.

Oder Sie stecken so tief im Politsumpf, dass……. Natürlich nicht. Es kann nicht sein, dass dieser Sie daran hindert, nach der Lehrmeinung von Nationalkoryphäe Prof. Dr. iur. U. Kieser zu agieren.

 

Allein dass Sie in eineinhalb Jahren keine einzige Frage an mich gestellt haben, ist dermassen absurd, wie wenn Ermittler ein Enkeltrickopfer nicht befragten oder den alleinigen Augenzeugen einer Brandstiftung; es sähe so aus, als sollte die Täterschaft gar nicht ermittelt werden. Ihr ureigenes Metier und Hoheitsgebiet tangierend, sehr geehrter Herr Rionette, wollen Sie doch nicht weiterhin tatenlos zusehen, wie eine skrupellose Gewerkschaftskassenjuristin ungestravt einen massiven Betrug begeht? Ihren Einspracheentscheid vom 27.11.2013 zerpflücken Sie doch mit dem kleinen Finger in Minuten. Wir – die Blog-Leserschaft und ich – wären ratlos und befremdet. Ist Ihnen Ihr Renommée wirklich egal? Und gibt es da nebst normalem Anstand nicht so etwas wie einen Anwaltskodex? 

Freundliche Grüsse

 


1. Oktober 2021: BLITZANTWORT VOM ANWALT

Wettermässig ein wunderschöner Monatsbeginn, und kampagnenmässig über Nacht eine Mail-Antwort von Anwalt M. A. Rionette! War Herr Rionette aus seiner Lethargie erwacht? Hatte er zu etwas Verständnis, Empathie oder gar Wohlwollen gefunden? Hatten meine Appelle sein längst überfälliges Einlenken bewirkt? Weit gefehlt. Der Anwalt hatte bloss schwereres Geschütz aufgefahren, sowohl rhetorisch als auch numerisch, mit einem unmissverständlichen Ziel und Zweck. Vorschüsse sollten ja eine abschreckende Wirkung entfalten, wie Nationalguru Prof. iur. U. Kieser vor gut einem Jahr im Tages-Anzeiger online zitiert wurde.

 

Um 06:59 Uhr hatte M. A. Rionette geschrieben: "Sehr geehrter Herr Varga,

ich erachte eine weitere Begutachtung als wirklich unnötig und nicht weiterführend. Nun drängen Sie aber trotzdem darauf - das tut mir leid, muss ich aber hinnehmen.

Ich kann mir alle Unterlagen nochmals ansehen und Ihre Ueberlegungen alle nochmals lesen; in der Folge würde ich eine Besprechung mit Ihnen führen können und dann meine Stellungnahme abgeben. Ich muss aber sagen: Ich sehe keine Gründe, weshalb meine bisherige Stellungnahme falsch sein sollte. Aber Sie wollen es ...

 

Kostenvoranschlag:

Studium aller Unterlagen (Sie müssten mir die Unterlagen zur Verfügung stellen): 5 Stunden

Besprechung mit Ihnen (Länge hängt von Ihnen ab): 2 Stunden

Abschliessende Stellungnahme: 3 Stunden

Total: 10 Stunden

Ich verrechne einen Stundenansatz von CHF 450 (zuzüglich MWST und 3% Barauslagen) = Kostendach von CHF 5000.

In zeitlicher Hinsicht könnte ich - weil ich Nov./Dez. im Ausland sein werde - mit der Arbeit im Januar 2022 einsetzen und bis Ende Januar 2022 meine Stellungnahme abschliessen.

 

Gerne höre ich wieder von Ihnen, wobei ich Ihnen empfehle, keine weiteren Schritte zu veranlassen und zu finanzieren.

Freundliche Grüsse..."

 


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Kommentare: 1
  • #1

    H. Oettli (Freitag, 15 Oktober 2021 00:07)

    Eindeutig ein Wucherer, dieser schweigsame Anwalt, oder ein Aasgeier (Synonym gemäss Duden). Ob der überhaupt ein Anwaltspatent hat? Und wie kann der sich erlauben, Nationalkoryphäe Kieser Ueli zu widersprechen?