MAIL AN KASSE

Ihr Mail vom 17. Januar 2022

 

Sehr geehrte Frau Mathys

 

Ich halte viel von Ihrer zweifellos hochgradigen Kompetenz, und vertraue wie schon erwähnt voll auf Ihre Integrität und Fairness.

Doch die Art von Kommunikation wie die vom 17.01.2022 lernte ich bereits vor Jahren von Ihrer korrumpierten Vorgängerschaft kennen – weil die etwas zu verbergen hatte.

Von Ihnen und von Herrn Popp hingegen darf ich heute differenzierteres erwarten als die zynische Ausflucht, mich an ein Gericht wenden zu müssen. Denn SIE wollen ja nichts verbergen, oder?

Sie wissen bestimmt, dass Führung den Ansprüchen an Ethik und Transparenz genügen sollte. Wenn Sie Ihren Job richtig tun, dann vergewissern Sie sich bitteschön zuerst, ob Sie mich wirklich zu Recht abwimmeln.

Sie werden feststellen, dass ich Sie und Herrn Popp mit Fug und Recht beknie, meinen Fall richtig unter die Lupe zu nehmen.

Denn wenn Ihr Rechtsdienstleiter Herr Popp sein Metier beherrscht (was er zweifellos tut) und Rückgrat besitzt (wovon ich ausgehe), wird er Ihnen zweifellos bestätigen, dass mein Fall durch vormalige Syna-Rechtsdienstmitarbeiterin M. Guhl gesetzwidrig abgeschlossen wurde.

Herr Popp bestätigt Ihnen auf konkrete Anfrage bestimmt und zweifelsfrei, dass Syna mir viel Versicherungsgeld schuldig geblieben ist. Denn Herr Popp bestätigt Ihnen sicherlich, dass Frau Guhls Einspracheentscheid vom 27.10.2015 konkret aus lauter Halbwahrheiten, Lügen und Auslassungen besteht. Allein die Tatsache, dass ich wenige Tage nach RAV-Erstgespräch zu Beginn der Arbeitslosigkeit vier Wochen am anderen Ende der Welt verbracht hatte, verhinderte zu hundert Prozent den rückwirkenden Rahmenfristbeginn «per» 1. November 2013. Die aufgebauschten 6 Seiten Einspracheentscheid dienten erfolgreich dem Zweck der Ablenkung: davon abzulenken, wann meine Rahmenfrist in Gang gesetzt wurde: anno 2014 nach Geburtstag 61 mit Anrecht auf 640 Taggelder; umsichtig eingeplant und abgewartet durch Syna-Agenturleiterin Frau Nguyen.

Sie berücksichtigen hoffentlich, sehr geehrte Frau Mathys, dass das automatisch offiziell und indiskutabel Rahmenfrist Über-61 mit sich bringt (Art. 41 b AVIG).

Auch wird Herr Popp Ihnen zweifelsfrei bestätigen, dass Syna es überhaupt versäumt hatte, das Anfangsdatum für meine Rahmenfrist in ASAL festzusetzen. Denn wie Ihnen Herr Popp zweifellos bestätigen wird, hat RAV das Datum 01.11.13 in System AVAM belassen, von wo es Syna unbesehen übernommen hat.

Kurzum wird Herr Popp Ihnen sicherlich bestätigen, dass Frau Guhl beim Leugnen von Fehlern und beim Unterlassen von Massnahmen mit krimineller Energie vorgegangen ist.

Ihrer Vorgängerschaft sind Sie und Herr Popp nichts schuldig; mir aber schon (Art. 105 AVIG). Fairerweise entledigen Sie sich sauber und zeitnah dieser Altlast. Sie sind, glaube ich, ohnehin dazu verpflichtet: von Amtes wegen und auch moralisch. Nichts dürfte Sie davon abhalten. Ich danke Ihnen im Voraus (auch dafür, dass Sie mich nicht einen Monat lang bangen lassen).

 

Freundliche Grüsse

F. Varga

 

PS.

TRANSPARENZ tut dringend Not: Für jede Art von Mithilfe in der Aufarbeitung meines Falles bin ich jederzeit bereit. Ich vermute, dass Sie und/oder Herr Popp noch die eine oder andere Frage an mich haben. Website gestravt.ch ist momentan noch etwas unvollständig und chaotisch. Ein klärendes Gespräch drängt sich daher geradezu auf. Gerne besuche ich Sie und/oder Herrn Popp in Olten an einem der kommenden Nachmittage.

PPS. Eine grosse Bitte hätte ich noch: bitteschön stellen Sie keine Mutmassungen an, bei keinem Detailaspekt und auch sonst nicht.

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