Sehr geehrter Herr Kieser
So wie Sie sich im Herbst 2021 quasi durch die Hintertür aus meinem Mandat verabschiedeten, war bemerkenswert stillos. So stillos wie auf zahlreiche Mails nicht zu reagieren, um dann noch einen zweiten Kostenvorschuss zu verlangen, ohne für den ersten eine Leistung erbracht zu haben.
Wir haben es schwarz auf weiss, dass das Verletzen von Berufsregeln in Ihren ureigenen Branchenkreisen verpönt ist. Wie Sie selbst einmal verlautbarten, dient ein Vorschuss u. A. der Abschreckung. Mich als ausgesteuertes mittelloses Betrugsopfer abschrecken zu wollen und sich einen Kostenvorschuss vorschiessen lassen, war daher in Ordnung, wenn auch nur knapp.
Nicht in Ordnung war es, garnichts zu tun, keinen Dialog zu pflegen, und dann erst noch - Krönung der Impertinenz - einen weiteren Kostenvorschuss zu verlangen. Wollen Sie wirklich, sehr geehrter Herr Kieser, Ihre Berufsregeln sozusagen öffentlich verletzen???
Jedem einigermassen integren Rechtsanwalt stösst es doch sauer auf, wenn sie Versicherte sichtlich hinters Licht geführt oder sonstwie krass benachteiligt wissen. Zumal über Vertreter:innen Ihrer Branche zuweilen auch Löbliches berichtet wird:
Dass Sie in dieser Liste der Gelehrten figurieren, ist gewissermassen muteinflössend - und speziell für Sie, sehr geehrter Herr Kieser, sinnbildlich! Denn seit längerem wundere ich mich, weshalb Sie Ihre eigenen Aussagen nicht als die Inspiration betrachten, die sie in ATSG tatsächlich sind? Und wollen Sie wirklich nicht meinen skurrilen Fall überdenken, ohne sich unnötiger- und verfilzterweise über Gebühr zu exponieren?
Freundliche Grüsse
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