2016


"Vom Regen unter Umgehung der Traufe direkt in die Scheisse",  so beschreiben zuweilen unsere nördlichen Nachbarn einen besonders schief gelaufenen Sachverhalt. Hierzulande war es solider 'Bschiss', was mir die Behörden willkürlich, unter Umgehung von Vertrauensschutz und Gesetz, mit mir gemacht hatten.

 

Ende Mai in einer eher kritischen Zeitschrift gelesen: aufschlussreicher Text über altersmässige Härte- bzw. Grenzfälle. 

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Das war exakt die Information, die ich Jahre zuvor von den Versicherern nicht erhalten hatte. An die Pforte des RAV Wetzikon hätte ein Plakat in A2-Format gehört:

 

HABEN SIE FRAGEN? FRAGEN SIE SALDO, BEVOR SIE RAV BETRETEN!!!

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DEZEMBER 2016

Mit einem kurzen Begleitschreiben ("Verfügung" vom 29. November) versandt am 1. Dezember erhielt ich vom Sozialversicherungsgericht Winterthur eine Kopie der Beschwerdeantwort von Syna an das Gericht: 

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D#152

Dass Frau Guhl auf eine Stellungnahme gegenüber dem Gericht verzichtete, passte total unter ihr Markenzeichen Hinterlistigkeit. Sie kannte ihre überlasteten und überforderten Pappenheimer-Gerichtsschreiber und wusste, dass nie nachgehakt wurde. Gleichwohl stand ihr Einspracheentscheid D#054 auf schwachen Füssen.