2016


"Vom Regen unter Umgehung der Traufe direkt in die Scheisse",  so beschreiben zuweilen unsere nördlichen Nachbarn einen besonders schief gelaufenen Sachverhalt. Hierzulande war es astreiner 'Bschiss', was mir die Behörden willkürlich, unter Umgehung von Gesetz,  Vertrauensschutz und Anstand, angetan hatten.

 

Ende Mai in einer eher kritischen Zeitschrift gelesen: aufschlussreicher Text über altersmässige Härte- bzw. Grenzfälle. 

Helpstorm

Das war exakt die Information, die ich Jahre zuvor von den Versicherern nicht erhalten hatte. An die Pforte des RAV Wetzikon hätte ein Plakat in A2-Format gehört: 

HABEN SIE FRAGEN?

FRAGEN SIE SALDO,

BEVOR SIE RAV BETRETEN!!!

Helpstorm

29.8.2016

Eine Antwort auf den Brief [D#130] vom 25.8.2016 hatte wie gewohnt auf sich warten lassen. Telefonisch nachforschend, informierte mich Syna Wetzikon, die Sache sei in Arbeit.

 

13.9.2016

An diesem Tag riss mein Geduldsfaden. Meinen Anruf bei Syna Wetzikon nahm Frau F. entgegen. Nein, Leiterin Frau N. arbeite nicht mehr hier; und nein, eine Nachfolgerin sei nicht bestimmt; die Zahlstelle werde von Herrn Bee [CEO] von Olten aus geführt. Wegen meines Briefes müsse ich mich an die interne Rechtsabteilung, jawohl, an Frau Guhl in Olten wenden...

Gesagt, getan; Frau Guhl nahm jedoch nicht ab, und so bat ich die Zentrale um eine Verbindung mit CEO Bee, die problemlos zustande kam. Eine knappe halbe Stunde palaverten Herr Bee und ich im Kreis herum. Daraus ein kurzer Auszug hier:

 


"Fast zu 99 Prozent bis 99 Komma 9-9 Prozent...". Klare Gewissheit tönte anders, als wenn Herr B. am Telefon beteuerte, Fehler lägen fast sicher nicht vor, wirklich! Seine Zweifel an Ehr- und Redlichkeit von Kassenjuristin M. Guhl waren nicht zu überhören und berechtigt; Ein Lügendetektor würde bis zum Anschlag ausschlagen. Ein CEO kannte jedoch Prioritäten. Zudem hatte Herr B. Gewissheit, dass nie jemand nachprüfen würde. 


Gestravt        Zürcher Wolf im Schafspelz          Seco-Chef Faktenleugner          GESTRAVT

DEZEMBER 2016

Mit einem kurzen Begleitschreiben ("Verfügung" vom 29. November) versandt am 1. Dezember erhielt ich vom Sozialversicherungsgericht Winterthur eine Kopie der Beschwerdeantwort von Syna an das Gericht: 

Helpstorm
D#152

Dass Frau Guhl auf eine Stellungnahme gegenüber dem Gericht verzichtete, passte total unter ihr Markenzeichen Hinterlistigkeit. Sie kannte ihre überlasteten und überforderten Pappenheimer-Gerichtsschreiber und wusste, dass nie nachgehakt wurde. Gleichwohl stand ihr Einspracheentscheid D#054 auf schwachen Füssen.