Gründonnerstag war der perfekte Tag zum Einreichen der Anzeige noch im "richtigen" Monat. Ich hatte mich für die Staatsanwaltschaft III in Zürich als Adressat entschieden, da zuständig für Wirtschaftsdelikte.
Im April rief ich zweimal bei der Zürcher Staatsanwaltschaft III an und erfuhr nichts, ausser dass man nicht zuständig sei und der Fall vielleicht abgetreten werde, der Gerichtsstand aber noch nicht feststehe.
Staatsanwaltschaft Kanton Solothurn anerkannte ihren Kanton als Gerichtsstand.
In Telefonat am 30. Mai informierte mich Staatsanwältin F., die Kantonspolizei Zürich sei mit den Ermittlungen in meinem Fall betraut worden.
Endlich wieder einmal Post aus Solothurn. Wiederum formlos weil nicht eingeschrieben. Im Gegensatz zu wichtiger Korrespondenz von anderen Behördenstellen lag so das Couvert einfach eines Tages im Briefkasten. Deshalb vielleicht wiederum kein besonders wichtiges Schreiben; was aber ein Irrtum war. Es war überschrieben mit Nichtanhandnahmeverfügung, einem noch nie zu Gesicht bekommenen Monsterwort, und war niederschmetternd.