Beilagen, die es in sich haben... RICHTIG und FAKE eins zu eins vergleichbar...
Dass die Schweiz kein weitläufiges Land ist, war mir bereits bewusst gewesen. Nichtsdestotrotz staunte ich nicht schlecht, amtliche Post aus Solothurn zu erhalten, weil eine Antwort ja aus Bern ausstehend war. Das Couvert A-Post von der Solothurner Staatsanwaltschaft öffnete ich daher mit durchmischten Vorahnungen.
War diese Übernahme ein Grund zur Besorgnis oder zur Freude? An die Fallbehandlung durch die Solothurner hatte ich lauter ungute Erinnerungen. Lange und wiederholt hatte ich mich ab Mai 2018 mit jenen Leuten herumgeschlagen, mir vergeblich die Finger wundgetippt; wurde schliesslich vom Oberstaatsanwalt sogar verhöhnt und dann alleingelassen.
In dieser Verfügung fiel mir bald auf, dass Gewerkschaft Syna als Gegenpartei genannt war anstatt Arbeitslosenkasse Syna. Und mein Familienname war mit einem E statt mit A geschrieben. Dass die Bundesanwaltschaft eine Kopie erhielt, war keine schlechte Sache: immerhin hatte zwischen Bern und Solothurn etwas an Kommunikation funktioniert.
Anruf bei der Staatsanwaltschaft. Der Leitende Staatsanwalt war ausser Haus und nicht erreichbar; ebenso Frau F., die Assistentin. Durch Mitarbeiterin Frau E. liess ich ausrichten, dass nicht Gewerkschaft, sondern ALK Syna die richtige Gegenpartei war, und wie man meinen Namen richtig schrieb. Jawohl, das werde gerne so weitergeleitet.
An diesem Mittwoch 3. Mai auf einem Spaziergang zum Dorfladen für Kleineinkäufe, und ebenda zum Abholen einer eingeschriebenen Postsendung, machte ich mir einschlägige Gedanken. Wie mochte es gekommen sein, dass am Vortag sowohl ich wie auch meine Ehegemahlin das Klingeln der/des Postbeamten verpasst hatten? Ob mit oder ohne Klingeln, der Abholzettel hatte jedenfalls im Briefkasten gelegen. Nach dem Motto "Erhoffe das Beste, sei bereit für das Schlimmste" öffnete ich das gelbe Couvert aus Solothurn wie immer erst zuhause.
Nach Sichtung der niederschmetternden Überschrift musste vorerst diese absorbiert und kanalisiert werden, um dann den Rest auch noch zu überfliegen, halbwegs begreifen und nach einer Weile einsinken zu lassen.
Erholt vom ersten Schock und nunmehr aufnahmefähig, realisierte ich danach, dass als Gegenpartei wiederum die Syna-Gewerkschaft figurierte und dass mein Name diesmal richtig geschrieben war.
Mit der Deadline 14. Juni für Vorauszahlung und Einreichung einer Beschwerde vor Augen, fand ich mich wieder einmal im Dilemma. Den voreingenommenen Solothurner Oberrichtern wieder einen Haufen Kohle "Sicherheitsleistungen" hinzublättern hatte ich keine Lust. Als Alternative schwebte mir vor, der Bundesanwaltschaft ihre Zuständigkeit aufzuzeigen. Surfenderweise hatten sich in meinem Köcher einige potente Pfeile angesammelt. In der leisen Hoffnung auf fachmännische Rückenstärkung schrieb ich ein Mail.
05.06.2023, 13:36
Betreff: Verjüngungstrickbetrug XII
Sehr geehrter Herr Y
Ich hoffe, auch Sie möchten nicht, dass Kasse Syna das perfekte Verbrechen gelingt. Habe eine neue These entwickelt und bitte Sie um kurzes Feedback baldmöglich.
- Straftat der Arbeitslosenkasse Syna besteht im Unterlassen von Aktualisierungen im Abrechnungssystem ASAL, unabdingbar geworden durch abgewarteten ALV-Kategorienwechsel. Art. 11 Strafgesetzbuch trifft doch hier voll zu!? (Echte oder eher unechte Unterlassung!?)
- ALV inkl. Abrechnungen sind doch Bundessache bzw. Urkunden des Bundes!?
- Die Straftat des Untätigbleibens in Bundessache ALV fällt voll unter Artikel 23 lit. f StPO Bundesgerichtsbarkeit!?
- Ebenso Bundessache ist die Aufsicht über Organisationen mit Bundesaufgaben unter Art. 8 fig. 1 lit. d FKG, worunter Arbeitslosenkasse Syna fällt!?
Welchen Tipp können Sie mir unter dem neuen Gesichtspunkt geben? Welche Bundesinstanz ist hier zuständig, nach welchem Artikel? (Weder Art. 22 noch 31 StPO scheinen mir richtig.) Vielen Dank im Voraus für Ihre geschätzten Inputs.
Eine Antwort erwartete ich nicht allzu ernsthaft. Anwalt Y hatte sich wohl bereits zu weit von meiner Sache entfernt, um wegen ein paar Stichworten in einem Mail gleich aktiv zu werden. So begann ich an einer Eingabe nach Bern zu werkeln.
Es war einen Tag vor der Deadline, und ich erkundigte mich bei der Post/Dorfladenmitarbeiterin, ob der Brief es bis nächsten Tag ans Ziel schaffen würde. Ja, sie denke schon, meinte sie; A-Post eingeschrieben sei prima verfolgbar und zudem weniger kompliziert als express und extrem viel günstiger. A-Post sei locker morgen in Bern oben. Ich glaubte ihr und verzichtete auf express.
Das Schreiben aus Bern war alles andere als erhellend. Es war eine Anhäufung von Belehrungen und Wiederholungen von Altbekanntem, aber in einem zurückhaltenden, fast zaghaften Ton. Vor allem aber wurde gar nicht auf meinen Brief eingegangen; meine konkrete Kritik, meine Argumente betreffend die Bearbeitungskompetenz, meine Bemerkungen über die untätigen Solothurner, deren Korrumpiertheit. Kein Wort wurde darüber verloren. Dann fast entschuldigend das Fazit der fehlenden Voraussetzungen für ein Handeln. Zum Schluss jedoch überraschend die kryptische Information, nicht ganz fehlerfrei, dass mein Schreiben an das Bundesstrafgericht - eine allfällige Beschwerde - über den genauen Sinn konnte ich nur rätseln. Das Ganze war wie ein sich Drehen und Winden vor einer unbequemen Wahrheit. Den Fall hatte man zwar delegiert, aber sich gleichzeitig vorausgreifend in Bellinzona zu rechtfertigen versucht. Alles in Allem ein hochfragwürdiges Vorgehen.
Jedenfalls begann ich, an einer höflichen, aber bestimmten Entgegnung zu werkeln, um alle meine Argumente zu verstärken und die Dinge ins Lot zu rücken.
Nach zwei Follow-ups hatte es also geklappt. Mit Verspätung erhielt ich endlich Kopie des Bundesanwaltsschreibens an die Staatsanwaltschaft:
Anders als von anderen Behörden gewohnt, fehlte hier eine Bezeichnung des Dokuments, wie bspw. Verfügung, Beschluss, Entscheid, usw., oder eine sonstige Überschrift. Das Schreiben selbst, von ausgesuchter Höflichkeit, verströmte Unsicherheit und Ratlosigkeit. Man leitete bloss meine Strafanzeige weiter, war heilfroh, sie vom Tisch zu haben, und bat um Prüfung der Zuständigkeit und allfällige Bestätigung der Übernahme. Mein Eindruck war jener von einer Verfasserschaft, die im Dunkeln tappte - oder so tat.
Beim Frühstück an diesem Donnerstag 22. Juni, mit soeben hereingeholter Post in der Hand, sagte ich zu meiner Ehegattin, sie errate nie, woher ich heute Post erhalten hätte. "Lass mich mal raten.... Bern!" - "Nein." - "Solothurn?" - "Nein...." "Dann sag's!" - "Das glaubst du jetzt aber fast nicht... aus Bellinzona! Und dann nicht etwa A-Post, aber auch nicht eingeschrieben, oh nein. Es ist etwas ganz exklusives, neues - A-Post Plus!" - "Noch nie gehört." - "Ich auch nicht." - "Jetzt hast du dann bald die ganze Schweiz abgedeckt, wenn du immer weitermachst." Der leise Vorwurf entging mir nicht.
Auch diesem Schreiben fehlte als Überschrift eine Bezeichnung. Vermutlich aus gutem Grund: sie hätte lauten müssen "Verzicht auf Behandlung des Schreibens X" oder so ähnlich...
Ein denkwürdiger Monat ging seinem Ende zu. Es lief gerade ziemlich viel, draussen in der Welt. Und die Schweiz erlebte die Anfänge eines weiteren Skandals im Stil von MeinArzt oder Postauto. Knacknuss für mich war nur noch die eigentliche Skandalisierung. In den letzten Wochen und Tagen, mit Post aus diversen Ecken des Landes, hatte zudem mein Plan zur Verwendung der Schlagwörter "Syna-Sumpf" und Skandal Gestalt angenommen.
Damit war an- und ausgesprochen, dass ich hier so einiges als skandalös identifiziert hatte und damit ein Skandal durchaus in der Luft liegen konnte.
Bloss mit dem bis anhin erst einmal verwendeten verschlüsselten Mailsystem war es so eine Sache: Ich wusste nicht mit Bestimmtheit, ob überhaupt die gesamte Sendung über den Gotthard ins Tessin gelangt war. Um auf Nummer Sicher zu gehen, gab es ja die Möglichkeit des Nachfragens, und so fragte ich höflich nach.
Die Antwort kam überraschend schnell, nicht überraschend steif und trocken, und überraschenderweise anonym.
Eine Stellungnahme in Stil, Ton, Wortwahl, Syntax und Länge direkt aus dem bewährten behördl. verbindl. Abwimmlungshandbuch. Kein Name darunter; weder Präsident Garré noch Stellvertretung noch sonstwer hatte dafür geradestehen wollen; niemand soll belangt werden können...
Ideale Steilvorlage für die Lancierung meines neuen Konzepts der Offenen Briefe.
Dieser erste Offene Brief bewirkte nichts. Zweifach ins Tessin gesandt, mit unterschiedlichen Mailsystemen, kam keine Empfangs- und/oder Lesebestätigung. Aus Bellinzona kam rein garnichts zurück.
Inzwischen hatte ich die Offenen Netzbriefe implementiert und beschlossen, mit dem revidierten Design in Bellinzona nachzudoppeln.
Was danach geschah, war nicht aussergewöhnlich. Als propere Behörde hielt sich das Bundesstrafgericht strikt an das Protokoll. Schliesslich hatte man sich vorbehalten, auf weitere Eingaben nicht zu reagieren, und nun hiess es einfach, sich eisern daran zu halten.
Vier Monate alt war meine Strafanzeige II. Hohe Instanzen in drei Landesteilen hatten Kenntnis davon. Von nirgendwoher hatte ich das winzigste Quäntchen von Interesse, geschweige denn Verständnis oder Wohlwollen gespürt. Die Eiszeit war noch nicht vorbei.
Vielmehr war transparent geworden, dass andere Instanzen zu involvieren waren. So hatte ich irgendwann eruiert, dass das SECO im ALV-Wesen federführend war, indem das gewichtige Gremium 'AKALV' stets vom SECO-Leiter präsidiert wurde. Eingesetzt vom Bundesrat, beaufsichtigte die Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der ALK (Link hier) dessen gesetzeskonformes Wirken.
Besonders gemerkt hatte ich mir, dass in der Kommission ein Vertreter der Gewerkschaft SYNA sass - und dass die Solothurner Staatsanwaltschaft ebendiese als "in Sachen" der Übernahme des Verfahrens bei meiner Strafanzeige II bezeichnet hatte.
Mein erster Offener Netzbrief an eine grössere Empfängergruppe generierte einen bunten Mix von Lesebestätigungen und automatisierten Nachrichten. Bloss eine Unzustellbarkeitsmeldung war darunter; alle anderen Mails waren wenigstens angekommen. Ein erfreulich grosses Grüppchen von Empfängern hatten aktiv auf senden geklickt.
Exakt die Antwort, die man sich gerade nach einer Geduldsprobe nicht erhofft. Schliesslich hatte Gewerkschaft SYNA im Mai von meiner Strafanzeige erfahren; Ein halbes Jahr Zeit nahm sie sich für eine Stellungnahme heraus. Auf einer Zehnerskala lag der Enthusiasmus-Koeffizient bei etwa 0,01. Das Versprechen der Syna, Nicht-Gewerkschaftsmitglieder fair zu behandeln, war jedenfalls Lügen gestravt. Und das Damoklesschwert der Verjährung derweil näher gerückt.
Pessimistisch gesehen war mein Anliegen auf die lange Bank geschoben, vielleicht mit der Hoffnung, dass es sich mit der Zeit von selbst erledigte. Optimistisch betrachtet konnte das auch Gutes zeitigen, nach dem Motto Gut Ding will Weile haben. Wer weiss, vielleicht liefen ja im Hintergrund die Drähte zwischen Präsident Zürcher und Kommissionsmitglied Fröhli und/oder sogar dem Gesamtgremium heiss...!
Ähnlich wie zehn Jahr zuvor hatte es meine Ehegemahlin und mich diesen Herbst in die Ferne gezogen. Diesmal waren es südamerikanische Gefilde, zu welchen wir Ende Oktober aufgebrochen waren. Die unerfreuliche Situation um gestravt zu verdrängen und zu vergessen, gelang mir recht gut.
Weil Herr Fröhli von SYNA seine Stellungnahme für November angekündigt hatte und auch von Herrn Zürcher, SECO eine Antwort ausstehend war, schickte ich ein Mail zu Handen der Herrschaften, damit sie über den Grund einer Sendepause meinerseits informiert waren.
Aus Erfahrung klüger geworden, hatte ich mich keinen Illusionen hingegeben und war nach der Rückkehr aus Südamerika nicht sonderlich überrascht, aus Olten und Bern keine Antworten vorzufinden. Herrschaften Fröhli und Zürcher hatten Modus Stillsitzen und Ausharren eingenommen; Herr Fröhli mit Brechen seines Versprechens, spätestens im November antworten zu wollen. Und auch Herr Zürcher, SECO stand mit unreiner Weste da, weil zwei derart unterschiedliche Monatsabrechnungen wie für November 2013 gehabt (Trouvaille) nicht gleichermassen korrekt sein konnten. Sowieso stand auch noch seine Antwort auf Offenen Netzbrief vom 17. Oktober 2023 aus.
Die Frage, ob es sich für Personen in lukrativen Staatsdienstpositionen geziemte, sich derart interesselos und unkommunikativ zu verhalten - arbeitslosenverachtend, - drängt sich auf:
- für Herrn Nico Fröhli in seinen Funktionen als Kommissionsmitglied und SYNA-Gewerkschaftsfunktionär? In acht Monaten hatte sich mit keinem Wort irgend jemand seitens SYNA betreffend meine Strafanzeige vom 5. April 2023 an mich gewandt, weder Herr Fröhli noch sonstwer.
- für Herrn Boris Zürcher in seinen Funktionen als Kommissionspräsident und Leiter der Direktion für Arbeit SECO, und somit zweifach verantwortlich für die Sicherstellung des rechtskonformen Wirkens der Durchführungsstellen?
Gleichentags traf ein Mail von Herrn Fröhli ein; die automatische Abwesenheitsnachricht war dann doch kein rechter Grund zur Freude.
Der Rest des Jahr verlief hierauf in gewohnt ruhigen Bahnen.