Das Stigma-behaftete Thema Arbeitslosigkeit wird medial, im Schatten von gewichtigen News, sporadisch mit wenigen Zeilen abgedeckt. Allgemeines Interesse ist nur minim vorhanden. Kein Autor siedelt einen Thriller im Umfeld von Vollzugsstellen, Versicherungsgericht und Bundesämtern an.
Meine Odyssee von Instanz zu Instanz als Zwangs-Ausgesteuerter ist vielleicht gar nicht so selten. Möglicherweise bin ich bloss eines von zahlreichen Opfern im Syna-Sumpf. Vielleicht steckt dahinter eine Art behördliches Subsystem - wie damals bei den ebenso stigmatisierten Verdingkindern.
Meine Story erachte ich als brisant genug für die Veröffentlichung. Als Motivation, mich als Hobby-Autor zu outen und ein neues Format zu erfinden: Offenes Netzbuch und Offene Netzbriefe, Info-Kanal zur Anprangerung dieser aktuellen Affäre. Es geht um perfiden Betrug, Grössenordnung CHF 40 K, Genre David vs. Goliath. Nota bene sind alle Fakten erwiesen und belegt. Behördenseits geschah in der Sache nichts. Dramatisches Highlight war Jahr 2023 mit Action kreuz und quer durch das Land.
Sollte jemand bei der Lektüre einschlafen, dann taugte sie ja immerhin als Gutenachtgeschichte.
Bizarr war Nichtanhandnahme meiner beiden Strafanzeigen in gleicher Sache durch gleiche Instanz - Staatsanwaltschaft Solothurn. Da arbeiteten Staatsanwaltschaft und Obergericht Hand in Hand beim Unter-den-Teppich-kehren.
Skandalös ist, dass beide Anzeigen da hin gelangten. Kantönligeist-halber operiert Kasse Syna in einer Grauzone, unbehelligt von Bundes- wie auch Staatsanwaltschaften. Als überkantonale Privatkasse ist Syna keiner Staatsanwaltschaft für ihr Tun und Lassen Rechenschaft schuldig. So fühlte sich Staatsanwaltschaft Solothurn bei keiner meiner beiden Anzeigen motiviert, Kasse Syna Olten zu bedrängen. Im Gegenteil; ein ausserkantonaler Bogen wurde bei Strafanzeige 1 um sie gemacht, indem man beim RAV im Zürcher Oberland ermitteln liess.
In der Tat sind Machenschaften der überkantonalen privaten Kassen klar Bundes- und gar nicht Kantonskompetenz. Die Straftat fällt unter Artikel 23 lit. f der Strafprozessordnung. Arbeitslosenkasse SYNA steht unter Bundesaufsicht gemäss Artikel 8 fig. 1 lit. d des Finanzkontrollgesetzes. Und weil es um Unterlassung gemäss elftem Titel des Strafgesetzbuches geht, ist Bundeszuständigkeit erwiesen.
Ambivalenz und Unschärfe wegen Zuständigkeit bestehen darin, dass die meisten Arbeitslosenkassen kantonalstaatlich sind; Staatsanwaltschaften mögen da zuständig sein. Nicht aber in meinem Fall. Strafanzeige vom 29.3.2018 reichte ich an Staatsanwaltschaft Zürich ein; falls zuständigkeitshalber abzutreten, dann an die Bundesanwaltschaft, keinesfalls an eine Staatsanwaltschaft.
Mit der Gewissheit, endlich an die richtigen Leute zu gelangen, sandte ich Strafanzeige vom 5.4.2023 an die Bundesanwaltschaft. Deren klammheimliche Weitergabe an Staatsanwaltschaft Solothurn
roch nach abgekartetem Spiel. Der Weiterleitungsbrief schien Unsicherheit und Unentschlossenheit anzudeuten. Doch dürfte beide Male alles für Unverfänglichkeit vorgetäuscht gewesen sein.
Klandestine Kräfte lenkten meine Strafanzeigen unweigerlich nach Solothurn zur bewährt effizienten Erledigung durch Nichtanhandnahme.
Die Zürcher hätten den Fall 2018 an die Bundesanwaltschaft abtreten müssen; 2023 hätten ihn die Bundesanwälte nie und nimmer an Solothurn delegieren dürfen. Fragt sich, wie ein "operativer Ausschuss" solcherart irren konnte. Bananenrepubliken lassen grüssen. Auf dem Rücken der Schwächsten benützt die überlastete Justiz jede Abkürzungsgelegenheit: delegieren oder schubladisieren.
Zu Wort kam ich als Opfer der behördlichen Machenschaften nirgends. Meinen Fragen - immer nur schriftlich möglich - wurde routiniert professionell ausgewichen. Auf Fakten und Argumente wurde nie eingegangen. Die Würfel fielen jeweils hinter meinem Rücken. Noch hat jede Instanz eine andere gefunden, hinter welche sie sich wegducken konnte.
Eines Tages dämmerte mir, dass mich nur noch Skandalisierung weiterbringen konnte. Doch wie setzt man einen Skandal in Gang? Bedenken - so wie sowieso alles - besprach ich stets mit meiner Ehegemahlin. Sie wusste, dass Exponierung nie in meinem Interesse gelegen hatte, und so erhielt ich von ihr ein eher zwiespältiges Einverständnis. Über was auf uns zukam oder auch nicht, hatten wir keine Ahnung.