KEIN BLUFF

Gestravt        Zürcher Wolf im Schafspelz          Offenes Netztagebuch
eigenhandysch

Bluff liegt auf der Südspitze der Südinsel Neuseelands, wo ich im Herbst 2013 reisehalber einige Wochen verbrachte. Das Foto vom ikonischen Wegweiser knipste ich eigenhändig am 27. November 2013.

ALIBI PAR EXCELLENCE

Niemand konnte damals ahnen, dass ich das Bild exakt elf Jahre später an einer anderen ikonischen Location quasi als Alibi in diesem grotesken behördlichen Straffall verwenden können würde. 

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Petitionsübergabe zu Bern
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27.11.2024 16:04
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SCHREIEND

OFFENSICHTLICH

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D#030

Seit November 2013 stellenlos, erhielt ich im Januar 2014 die erste ALV-Abrechnung. Selbstverständlich nahm ich alles für bare Münze.

Was da stand, sah zutreffend und okay aus.

Jede Fachperson erkennt sofort den fundamentalen Makel dieser Abrechnung. Auch ich fand später heraus, dass die "unbezahlten Ferien" nicht bloss widersinnig, sondern widerrechtlich gewesen waren.

Mein Aufenthalt in Bluff bzw. vier Wochen "unbezahlte Ferien" zu Beginn einer Rahmenfrist waren schlicht inkompatibel mit allem, was schon dannzumal die ALV ausmachte. 

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GETÜRKT...

... ist politisch unkorrekt, denkt sich jedoch sinngemäss wohl jede Fachperson. Selbst Nichtfachleute können ins Zweifeln kommen:

- Warum sollte eine versicherte Person gratis stempeln gehen müssen?

- Warum sollte eine stellenlose versicherte Person für einen Monat unbezahlt frei nehmen wollen?

- Wie konnte der Erstmonat einer ALV-Rahmenfrist ohne Vermittelbarkeit vergehen?

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EXPERTEN

Jede Fachperson im Land erkennt die krassen Mängel auf der Fake-Abrechnung. Es sind die Mitarbeitenden aller Arbeitslosenkassen.

Verstreut im Land sind über 30 AL-Kassen und noch viel mehr Zahlstellen, staatliche und private. Mit Offenem Netzbrief stand ich seit 30.4.2024 mit allen Kassenmitarbeitenden in einseitigem Mailkontakt.

Niemand reagierte oder nahm Stellung in irgend einer Form. Keine Fragen, keinerlei Reaktionen, keine Entgegnung. Null Echo, einfach nichts - Desinteresse total.

AMTSPFLICHT-

VERLETZung

Amtspflichtverletzung ist ein recht starkes Vergehen. Staatsdienende, die ihre Amtspflichten verletzen, begehen ein Delikt. Im vorliegenden Fall sind es pro Kanton durchschnittlich ca. 3 bis 9 Personen, die über Expertenwissen verfügen. Sie alle unterstanden der Anzeigepflicht - nach Erhalt meiner Offenen Netzbriefe vom 30. April 2024 und 28. Mai 2024. Sie wussten sehr wohl, dass Kasse Syna geschwindelt hatte. 

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Entscheid KG BL 16.03.2020

AUCH VOM Anzeigerecht - in abgeschwächter Form der Pflicht - hielt offenbar niemand etwas und machte keine Menschenseele  Gebrauch.

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GRAUZONEn-

EFFEKT

AUCH WENN staatsdienenden Experten die Mängel eines amtlichen Dokumentes bewusst waren, hiess das offenbar noch lange nichts. Konfrontiert mit der Fake-Abrechnung aus Olten SO, verschwendete kaum eine Kassenleitung Zeit mit meinen Offenen Netzbriefen (ab 30. April 2024). Kantonshalber war man schliesslich fein raus. Selbst bei der Solothurner AL-Kasse fiel offenbar der Entschluss, keinen Finger zu rühren.

Vereint in Untätigkeit, waren sich überhaupt alle Kassenwarte einig, mit der Konkurrenzkasse SYNA nichts am Hut haben zu wollen.