ALV 4 DUMMIES


Netzbuch       gestravt         Netzbuch        U. Kieser-Marionette        Netzbuch       Behördenpfusch        Politfilz-Diplomarbeit
[Courtesy Ktipp/saldo]

Dass mir die Versicherer die elementarste Information vorenthalten hatten, deckte ich später eigenhändig auf. Als dringender Bedarf da war, fand sich in keiner Broschüre oder Merkblatt ein Hinweis zur Aufschiebbarkeit des Rahmenfristbeginns. Mein gewaltiges Pech war, just an jenes RAV gelangen zu müssen, das sich weder mit Altersgrenzfällen auskannte, noch Vier-Augenprinzip und andere Kontrollen praktizierte.

Zum Verständnis der Rahmenfrist-Betrugsstory also wichtig zu wissen: wie bei der AHV konnte auch bei der ALV der Bezugsbeginn aufgeschoben werden. Banal auf den ersten, tückisch auf den zweiten Blick. Eine Regelung, die nur wenige Arbeitslose betraf und weshalb die Spatzen es nicht von den Dächern pfiffen. Für Altersgrenzfälle wie mich hingegen eine essenzielle Information (dürfte mit Einführung der Überbrückungsrente  anno 2021 geändert haben). Es ging um 120 zusätzliche Taggelder vier Jahre vor dem Rentenalter, definiert in Art. 41b AVIV; eine Mikro-Überbrückungsrente, und wie man daran herankam:

Versicherte, denen innerhalb der letzten vier Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters (...) eine Rahmenfrist für den Leistungsbezug eröffnet wird, haben Anspruch auf zusätzliche 120 Taggelder.


Dynamit i

SECO Grenzfallregelung: entdeckt im August 2015

Netzbuch       gestravt.ch    Behördenpfusch     gestravt.ch      Behördenversagen     gestravt.ch         Netzbuch       gestravt     Kieser    GESTRAVT
AVIG-Praxis ALE

Verzögern um ein Vierteljahr. Mit dem Beispiel sagt SECO aus, dass man den Zeitpunkt des Versicherungsbeginns selbst bestimmen bzw. gegebenenfalls aufschieben kann. Grenzfall-Klienten dahingehend zu informieren ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, worüber keine Worte zu verlieren nötig sein sollte. Ausserdem verbindliche SECO-Weisung an die Versicherer RAV und Kasse. Doch der ansonsten kompetenten RAV-Beraterin war das leider total fremd. Zu meiner Beratung war sie völlig ausserstande. Für die Kassen-Agenturleiterin hingegen war das Zuwarten mit der Rahmenfristeröffnung reine Routinesache.

Aber auch Zeitschrift Saldo hätte es gewusst (siehe Saldo 25.5.2016), so wie der Beobachter. Bemerkenswert, dass die Medien offenbar "Insider"-Wissensvorsprung vor RAV gehabt hatten...


AUFKLÄRUNGSpflicht

Netzbuch       gestravt      RAV-Fehler     ALK-Fehler   ALV-Fehler      Kieser    Netzbuch       Behördenpfusch     RAV-Pfusch        gestravt     ALK-Pfusch     ALV-Pfusch      Kieser
AVIG-Praxis ALE

DYNAMIT II

SECO hat auch andernorts sehr Explizites verlautbart:

Netzbuch       M. A. Rionette Kieser      Behördenpfusch      Netzbuch            Behördenversagen
Audit Letter TCRD 2014/2

DYNAMIT iii

  Netzbuch       M. A. Rionette Kieser      Behördenpfusch      Netzbuch            Kieser M. A. Rionette

Beim RAV-Erstgespräch wusste ich nicht, dass meine RAV-Beraterin nicht wusste, dass es da überhaupt etwas zu wissen gab. Ihrem Teamchef jedoch hätte die Aufschiebbarkeit des Rahmenfristbeginns nicht unbekannt sein dürfen.

 

Doch spätestens im Januar 2014 war es Pflicht und Obliegenheit der Kasse, in meinem Fall für Klarheit zu sorgen. Fakt ist, dass Syna-Agenturleiterin Teh-Enn mit der Rahmenfrist-Eröffnung zwar zugewartet, aber niemanden nachhaltig darüber informiert hatte. Versicherungs-intern waren weder Syna Olten noch RAV-Beraterin Erb über den aufgeschobenen Rahmenfrist ins Bild gesetzt; extern war ich nach wie vor komplett desinformiert.


vORGEHENSWEISE

Netzbuch        gestravt        RAV-Fehler     ALK-Fehler   ALV-Fehler      Kieser       Behördenpfusch       Netzbuch      M. A. Rionette Kieser      RAV-Pfusch      gestravt     ALK-Pfusch     ALV-Pfusch      Kieser       Rionette
AVIV 19a

Es war Aufgabe der Durchführungsstelle RAV, mir das Verfahren der Anmeldung für die Über-61-Police zu erläutern. Wie wir wissen, wusste Beraterin Erb leider von nichts (siehe oben Dok#070).

Auch Durchführungsstelle Kasse hätte mir das Anmeldeverfahren zur Über61-Police erklären müssen. Doch Syna-Agenturleiterin Teh-Enn wusste so wenig wie ich, dass RAV-Beraterin Erb als primäre ALV-Kontaktperson überhaupt nichts wusste.

 


TITULARPROFESSOR U. KIESER KLÄRT

In die gleiche Kerbe schlägt auch Dr. iur U. Kieser, seines Zeichens Professor für Sozialversicherungsunrecht an der Universität St. Gallen. Was ich im RAV-Erstgespräch als Altersgrenzfall brauchte, war nicht ein Rat und auch keine Empfehlung. Die blosse Information über die Aufschiebbarkeit des Rahmenfristbeginns hätte genügt. 

Netzbuch        RAV-Fehler     ALV-Fehler      Behördenpfusch       Netzbuch      M. A. Rionette Kieser      RAV-Pfusch      gestravt     ALK-Pfusch     ALV-Pfusch      Kieser       Rionette
BGE 131 V472 S.478

Überhaupt ist Prof. U. Kieser die nationale Referenzgrösse in strittigen Belangen, referenziert in Ost und West, Röschtigrabens dies- und jenseits. In zahllosen Gerichtsurteilen wird auf seine Lehren verwiesen. Wenn und wo immer es um die Aufklärungspflichten der AL-Versicherer geht, taucht der Name von Prof. Kieser auf - quasi als Aufklärungspflichtenaufklärer der Nation.

Netzbuch        gestravt        RAV-Fehler     ALK-Fehler   ALV-Fehler      Kieser       Behördenpfusch        Netzbuch      M. A. Rionette Kieser
Chur 16/9/2008 Ref. S 08 86

Netzbuch        gestravt        RAV-Fehler     ALK-Fehler   ALV-Fehler      Kieser       Behördenpfusch        Netzbuch      M. A. Rionette Kieser
Basel-Landschaft 5. Juni 2014 (715 14 34 / 134)