Fundamentale Fakten sind Unsinnigkeit und Unmöglichkeit von vier Wochen Auslandabwesenheit zu Versicherungsbeginn. Keine von vielen Instanzen hat sich damit befasst. Das Vorgehen wird Willkür genannt und ist, wie wir wissen, verboten. Als bedenklich erschien deshalb, wie sich SECO-Chef Boris Zürcher mit Schreiben vom 30.8.2023 - Link von wegen Überprüfung unbedarft exponierte, um sich hernach in bewährter Beamtenmanier weg zu ducken, bis er Ende 2024 ganz den Hut nahm. O B S S P L I T
Anspruchsberechtigung ist fundamental in der ALV, und deren Sicherstellung prioritär. Es ist monatlicher Kassenjob Nr. 1a. Unterlassen der Abklärung der Anspruchsberechtigung ist klar gesetzwidrig.
Angemeldet beim RAV als arbeitssuchende stellenlose Person, erhielt man Mitte Monats vom SECO aus Bern das vorgedruckte Blanko-Formular "AvP".
Eingegangen bei Kasse Syna Olten kurz vor den Weihnachtsferien, befasste sich im alten Jahr offenbar niemand mehr mit meinem November-AvP-Formular.
Im neuen Jahr aber mussten bei dessen Überprüfung die Alarme schrillen. Bei der Ferienfrage (6.) musste zwingend festgestellt werden, dass ich im Monat November 2013 nicht anspruchsberechtigt gewesen war. Da Sinn und Zweck der Arbeitslosenversicherung schliesslich nicht Ferienbezug sind, musste dem Aspekt Versicherungsbeginn nachgegangen werden.
Wie geplant, wurde wegen Auslandabsenz und 61stem Geburtstag am 24.12.2013 meine Police schliesslich im Januar 2014 gestartet.
In unserem Muster-Rechtsstaat eigentlich unvorstellbar, ist Willkür ein existierendes Übel. Und ausgerechnet auf jene gerichtet, die sich kaum wehren können. Staatsdiener Boris Zürcher war nicht der erste Meister des Faches "Nichthinsehen". Vorliegend hatten über die Jahre zahlreiche Gleichgesinnte in dasselbe Horn gestossen.