Vorliegend elementarste Sache sind Unsinnigkeit und Unmöglichkeit von vier Wochen Auslandabwesenheit zu Versicherungsbeginn. Keine der angerufenen Instanzen hat sich mit diesem Aspekt befasst. Das Vorgehen wird Willkür genannt und ist, wie wir wissen, verboten. Als bedenklich erschien deshalb, wie sich SECO-Chef Boris Zürcher mit Schreiben vom 30.8.2023 - Link von wegen Überprüfung unbedarft exponierte; und sich hernach nach bewährter Beamtenmanier feige wegduckte.
Anspruchsberechtigung ist fundamental in der ALV, und deren Abklärung deshalb monatlicher Kassenjob Nr. 1a. Unterlassen der Abklärung der Anspruchsberechtigung ist klar gesetzwidrig.
Angemeldet beim RAV als arbeitssuchende stellenlose Person, erhält man Mitte Monats vom SECO aus Bern das vorgedruckte Blanko-Formular "AvP".
Eingegangen bei Kasse Syna Olten kurz vor den Weihnachtsferien, befasste sich im alten Jahr offenbar niemand mehr mit meinem November-AvP-Formular.
Im neuen Jahr aber mussten bei dessen Überprüfung die Alarme schrillen. Bei der Ferienfrage (6.) musste unweigerlich das Unmögliche und/oder Absurde ins Auge stechen. Es musste zwingend festgestellt werden, dass ich im Monat November 2013 nie und nimmer anspruchsberechtigt war.
Da Sinn und Zweck der Arbeitslosenversicherung schliesslich nicht Ferienbezug sind, musste dem Aspekt Versicherungsbeginn nachgegangen werden. Wegen 61stem Geburtstag am 24.12.2013 wurde meine Police im Januar 2014 gestartet.
Willkür ist ein querbeet grassierendes Übel, das ausgerechnet Wehrlose trifft. Staatsdiener Boris Zürcher ist nicht der erste Meister des Faches "Nichtsehen".